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Pflanzenschutzmittel: Abverkaufsfrist für Spruzit Neu

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Die bisherige Zulassung für Gebinde mit der Zulassung von Spruzit Neu (Zul. Nr. 004780–60) läuft am 31. August 2017 ab. Darauf weist der Hersteller Progema (Aerzen) hin.

Spruzit Neu ist unter anderem für Steinobst wie Kirschen zugelassen. Foto: Pixabay

Spruzit Neu: viele Anwendungen in der neugefassten Zulassung nicht mehr enthalten

Die frühere Zulassung des Pflanzenschutzmittels Spruzit Neu umfasst viele Anwendungsgebiete in Obstkulturen, die in der Neufassung (Zul. Nr. 024780–60) nicht mehr enthalten sind. Zukünftig sind auch bei Zierpflanzen viele Anwendungen im Freiland nicht mehr wie bisher abgedeckt, so auch im Gemüsebau, zum Beispiel Salat.

Noch ist das Pflanzenschutzmittel Spruzit Neu mit alter Kennzeichnung im Handel verfügbar und kann von den Gartenbau-Betrieben bezogen werden. Die Aufbrauchfrist für Gebinde mit altem Label endet Ende August 2017.